Rechtliche Hinweise:
Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt keine Diagnose oder eine Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker. Meine Sessions sind keine Therapie, ich stelle keine Diagnosen und ich gebe kein Heilversprechen.
Meine Sitzungen ersetzen daher keinen Arzt, Heilpraktiker oder benötigte Medikamente.
Jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich selbst.
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) entschied 2004 :
“Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.”
(Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau)
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